Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.09.2020 - 24 ZB 20.271   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31088
VGH Bayern, 21.09.2020 - 24 ZB 20.271 (https://dejure.org/2020,31088)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.09.2020 - 24 ZB 20.271 (https://dejure.org/2020,31088)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. September 2020 - 24 ZB 20.271 (https://dejure.org/2020,31088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,31088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 19, § 28 Abs. 1 S. 1; VwGO § 122 Abs. 2 S. 3, § 124 Abs. 2, § 124a Abs. 4 S. 4, § 152 Abs. 1
    Antrag auf Zulassung der Berufung - Erteilung eines unbeschränkten Waffenscheins für Geld- und Werttransporte

  • rewis.io

    Erteilung eines Waffenscheins für Transportaufträge einer bestimmten Firma

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.11.2015 - 6 C 67.14

    Waffenschein; Bedürfnis; Bewachungsunternehmer; Bewachungsaufträge; gefährdete

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 24 ZB 20.271
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 11. November 2015 - 6 C 67/14 - sei die Ablehnung der begehrten Erlaubnis nicht zu beanstanden, da die für eine entsprechende Erlaubniserteilung notwendige Konkretisierung der Bewachungsaufträge nicht vorliege.

    Die Klägerin verkennt hierbei, dass das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 11.11.2015 - 6 C 67/14 - juris) zu dem Ergebnis kommt, dass die für die Erteilung der begehrten Erlaubnis notwendige Konkretisierung der Bewachungsaufträge fehlt und daher die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 WaffG nicht vorliegen.

    Für den Fall gleichartiger Bewachungsaufträge kann es ausreichen, nur für einen dieser Transporte glaubhaft zu machen, dass aus Gründen seiner Sicherung Schusswaffen erforderlich sind (BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 6 C 67/14 - juris Rn. 14).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 24 ZB 20.271
    Vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 GG dürfen allerdings die Anforderungen an die Darlegung nur in einer Weise gestellt werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt mit zumutbarem Aufwand noch erfüllt werden können (BVerfG, B.v. 8.1.22009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 24 ZB 20.271
    Das Darlegungsgebot gestaltet das Zulassungsverfahren dahingehend, dass das gerichtliche Prüfungsprogramm im Zulassungsverfahren jedenfalls im Wesentlichen darauf beschränkt ist zu klären, ob der Rechtsmittelführer seine Darlegungslast erfüllt hat und die dargelegten Gründe eine Zulassung der Berufung tragen (BVerfG, B.v. 23.7.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 24 ZB 20.271
    Das Oberverwaltungsgericht muss sich aber nicht aus einem Darlegungsgemenge das heraussuchen, was möglicherweise zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte (BVerfG, B.v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 - BayVBl. 2011, 338).
  • BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 24 ZB 20.271
    Dem Darlegungsgebot ist genügt, wenn der dargelegte Zulassungsgrund in der Sache auf einen der gesetzlichen Tatbestände zielt (BVerwG, B.v. 2.10.2003 - 1 B 33/03 - NVwZ-RR 2004, 220).
  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 24 CE 21.795

    Keine Vorwegnahme der Hauptsache durch einstweilige Erteilung einer

    Unter Anlegung der Maßstäbe der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 11.11.2015 - 6 C 67/14 - juris) ist zu fordern, dass ein Bewachungsunternehmen sowohl für den Erwerb, wie auch für den Besitz und das Führen einer Schusswaffe nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WaffG einen konkreten Bewachungsauftrag angeben muss, für den der Besitz einer Waffe erforderlich ist (vgl. auch BayVGH, B.v. 21.9.2020 - 24 ZB 20.271).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht